Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Vergabestelle.
25 Begriffe
A
Angebotsfrist
Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihr Angebot bei der Vergabestelle eingegangen sein, meist elektronisch über die Vergabeplattform. Verspätete Angebote werden in der Regel nicht berücksichtigt.Siehe auch: Bindefrist, Vergabeplattform
Auftragswert
Der von der Vergabestelle geschätzte Wert des Auftrags ohne Umsatzsteuer. Er entscheidet mit darüber, ob national oder EU-weit ausgeschrieben wird. Im Profil gilt: Kein hartes Ausschlusskriterium: Ausschreibungen außerhalb dieser Spanne bekommen nur eine niedrigere Passgenauigkeit, tauchen aber weiterhin auf.Im Produkt als Hinweis bei: Unternehmensprofil und Suchprofil › AuftragswertSiehe auch: EU-Schwellenwert
AusschlussbegriffeVergabeChecker
Enthält eine Ausschreibung einen dieser Begriffe, wird sie automatisch mit 0 % Passgenauigkeit ausgeschlossen – unabhängig von allen anderen Kriterien.Im Produkt als Hinweis bei: Unternehmensprofil und Suchprofil › AusschlussbegriffeSiehe auch: Passgenauigkeit
B
Bieterfragen
Fragen, die Unternehmen während der Angebotsphase an die Vergabestelle stellen. Die Antworten erhalten alle Bieter gleichermaßen. Oft gilt dafür eine eigene Frist.Siehe auch: Angebotsfrist
Bindefrist
Zeitraum, in dem Sie an Ihr Angebot gebunden sind. Innerhalb dieser Frist soll die Vergabestelle über den Zuschlag entscheiden.Siehe auch: Zuschlag
C
CPV-Code
EU-weit einheitliche Klassifikation für Leistungen in öffentlichen Ausschreibungen (Common Procurement Vocabulary). Ein Code hat acht Ziffern, zum Beispiel 45261000 für Dacharbeiten.Im Produkt als Hinweis bei: Detailseite › CPV-Leistungsbereiche; Profil › CPV-Codes
E
Eigenerklärung
Eine Erklärung, die Sie selbst abgeben, statt sofort eine Bescheinigung vorzulegen, zum Beispiel zur Eignung. Die Vergabestelle kann die Bescheinigung später verlangen („auf Verlangen“).Siehe auch: Eignungsvoraussetzungen, Formblatt
Eignungsvoraussetzungen
Eignungsvoraussetzungen legt die Vergabestelle fest: Was Ihr Unternehmen nachweisen muss, um teilnehmen zu dürfen, zum Beispiel Mindestumsatz, Referenzen oder Zertifikate. Üblich sind drei Bereiche: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit.Im Produkt als Hinweis bei: Trefferliste › Hinweis zur PassgenauigkeitSiehe auch: Eigenerklärung, Präqualifikation
EU-Schwellenwert
Ab diesem geschätzten Auftragswert muss EU-weit ausgeschrieben werden, mit eigenen Regeln (GWB, VgV, VOB/A EU). Die EU-Kommission legt die Werte alle zwei Jahre neu fest.Siehe auch: Auftragswert, VgV, UVgO
F
Formblatt
Vordruck der Vergabestelle, den Sie ausgefüllt mit dem Angebot einreichen, zum Beispiel das Angebotsschreiben. Im Bau stammen viele aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB), etwa 124 „Eigenerklärung zur Eignung“.Siehe auch: Vergabeunterlagen
L
Leistungsverzeichnis
Liste der einzelnen Leistungen mit Mengen, für die Sie Preise eintragen. Üblich bei Bauleistungen, oft auch als GAEB-Datei.Siehe auch: Vergabeunterlagen
N
Nebenangebot
Ein Angebot, das von der geforderten Leistung abweicht, etwa mit einem anderen Material. Ob Nebenangebote zugelassen sind, steht in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen.
O
Ortstermin
Besichtigung des Ortes der Leistung vor der Angebotsabgabe. Manchmal ist die Teilnahme Pflicht; das steht in den Vergabeunterlagen.
P
PassgenauigkeitVergabeChecker
Zeigt in Prozent, wie gut eine Ausschreibung zu Ihrem Unternehmensprofil passt: aus festen Regeln (CPV-Codes, Suchbegriffe, Region, Auftragswert). Fordern Sie für eine Ausschreibung zusätzlich die KI-Einschätzung an, geht sie dort mit 30 % ein, die festen Regeln mit 70 %. In Listen ist der Wert vorläufig: Die Detailseite kann mit KI-Einschätzung abweichen. Was noch nicht geprüft ist, gilt nie als erfüllt. Eine Entscheidungshilfe, keine Beratung.Im Produkt als Hinweis bei: Trefferliste, Detailseite › Gründe für die PassgenauigkeitSiehe auch: Ausschlussbegriffe, Teilnahme-Check
Präqualifikation
Ein Eintrag in einem anerkannten Verzeichnis, mit dem Sie Ihre Eignung einmal allgemein belegen, statt für jede Ausschreibung einzelne Nachweise einzureichen. Im Bau das Verzeichnis PQ-VOB, für Liefer- und Dienstleistungen das amtliche Verzeichnis AVPQ.Siehe auch: Eignungsvoraussetzungen
T
Teilnahme-CheckVergabeChecker
Prüft anhand der ausgelesenen Anforderungen und Ihres Unternehmensprofils, ob eine Teilnahme grundsätzlich infrage kommt. Entscheidungshilfe, keine rechtliche Prüfung.Im Produkt als Hinweis bei: Detailseite › Teilnahme-CheckSiehe auch: Eignungsvoraussetzungen
U
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bestätigung, dass Sie keine Rückstände haben, etwa vom Finanzamt, von der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft. Oft nur wenige Monate gültig; VergabeChecker erinnert vor Ablauf.Siehe auch: Eignungsvoraussetzungen
UVgO
Unterschwellenvergabeordnung: Regeln für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, soweit Bund oder Land sie eingeführt haben.Siehe auch: VgV, EU-Schwellenwert
V
Vergabeplattform
Website, auf der die Vergabestelle Bekanntmachung und Unterlagen bereitstellt und Angebote elektronisch entgegennimmt. VergabeChecker gibt keine Angebote ab, sondern verlinkt auf die Plattform.Siehe auch: Angebotsfrist
Vergabeunterlagen
Die Dokumente der Vergabestelle zu dieser Ausschreibung, zum Beispiel Leistungsbeschreibung, Formblätter und Eignungskriterien. Sie finden sie über die Originalquelle.Im Produkt als Hinweis bei: Detailseite › Teilnahme-Check › Vergabeunterlage hochladenSiehe auch: Formblatt, Leistungsverzeichnis
Vergabeverfahren
Die Art der Vergabe, zum Beispiel offenes Verfahren (jedes Unternehmen darf ein Angebot abgeben) oder beschränkte Ausschreibung (nur eingeladene Unternehmen).Im Produkt als Hinweis bei: Detailseite › Auf einen Blick
VgV
Vergabeverordnung: Regeln für Liefer- und Dienstleistungen ab den EU-Schwellenwerten.Siehe auch: UVgO, EU-Schwellenwert
VOB/A
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen. Abschnitt 1 gilt unterhalb, Abschnitt 2 (VOB/A EU) ab den EU-Schwellenwerten.Siehe auch: EU-Schwellenwert
Z
Zuschlag
Die Annahme eines Angebots durch die Vergabestelle. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande.Siehe auch: Zuschlagskriterien, Bindefrist
Zuschlagskriterien
Kriterien, nach denen das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wird, zum Beispiel Preis und Qualität, jeweils mit Gewichtung. Sie stehen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen.Siehe auch: Zuschlag