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Legen Sie das Konto für Ihr Unternehmen an, in wenigen Minuten. Füllen Sie danach das Profil aus: Leistungen, Ort, Suchbegriffe und gewünschte Auftragswerte. Die passenden Ausschreibungen sehen Sie in der Übersicht und auf Wunsch täglich per E-Mail.
Nein. Angebote geben Sie auf der Plattform der Vergabestelle ab. VergabeChecker verlinkt bei jeder Ausschreibung die Bekanntmachung und, wo bekannt, die Stelle für die Abgabe.
Sie zeigt in Prozent, wie gut eine Ausschreibung zu Ihrem Unternehmensprofil passt. Grundlage sind feste Regeln: CPV-Codes, Suchbegriffe, Region und Auftragswert. Fordern Sie für eine Ausschreibung zusätzlich die KI-Einschätzung an, geht sie dort mit 30 % ein, die festen Regeln mit 70 %. In Listen ist der Wert deshalb vorläufig: Die Detailseite kann mit KI-Einschätzung abweichen. Was noch nicht geprüft ist, gilt nie als erfüllt.
Wir werten öffentlich zugängliche Vergabeplattformen automatisiert aus und gleichen neue Ausschreibungen mit Ihrem Unternehmensprofil und Ihren Suchprofilen ab. Neue passende Ausschreibungen erscheinen automatisch in Ihrer Übersicht, ohne dass Sie selbst suchen müssen.
Aus öffentlichen Bekanntmachungen öffentlicher Vergabeplattformen. Neue Bekanntmachungen rufen wir mindestens täglich ab. Maßgeblich ist immer die Originalbekanntmachung – nach der Anmeldung finden Sie den Link bei jeder Ausschreibung unter „Originalquelle“.
Häufige Gründe: Sie enthält einen Ihrer Ausschlussbegriffe und hat deshalb 0 %. Ihre Suchbegriffe oder Bundesländer sind enger als gedacht. Oder die Bekanntmachung ist noch nicht abgerufen; wann jede Quelle zuletzt abgerufen wurde, steht auf der Startseite unter „Quellen und Datenstand“.
Die Passgenauigkeit ist eine Bewertung, kein Filter: Sie sehen auch Ausschreibungen mit niedrigem Wert, damit Ihnen keine Chance entgeht. Ausschreibungen mit einem Ihrer Ausschlussbegriffe erhalten 0 % und sind grau hinterlegt. Mit „Nicht passend“ und einem Grund helfen Sie uns, die Bewertung zu verbessern. Genauere Suchbegriffe und Bundesländer im Unternehmensprofil verbessern die Treffer.
Per E-Mail kommen nur Ausschreibungen ab Ihrer Mindest-Passgenauigkeit. In der Anwendung sehen Sie weiterhin alle. Den Wert stellen Sie unter Benachrichtigungen ein.
VergabeChecker prüft anhand der ausgelesenen Anforderungen einer Ausschreibung und Ihres Unternehmensprofils, ob eine Teilnahme grundsätzlich infrage kommt. Das ist eine Entscheidungshilfe, keine rechtsverbindliche Einschätzung – die endgültige Entscheidung treffen immer Sie.
Er erstellt auf Basis Ihres Unternehmensprofils, der ausgelesenen Anforderungen und Ihrer Firmenbibliothek einen ersten Entwurf für ein Angebot. Der Entwurf ist eine Arbeitsgrundlage, keine einreichfertige Angebotsunterlage – VergabeChecker reicht nichts automatisch ein.
KI-Hilfen sind Entscheidungshilfen, keine Rechtsberatung. Sie laufen nur, wenn Sie sie anklicken; im Hintergrund wertet nichts etwas mit KI aus. Prüfen Sie jedes Ergebnis, bevor Sie es verwenden: KI kann sich irren, auch wenn eine Antwort überzeugend klingt. Bei Antworten auf Fragen an Ihre Unterlagen nennt die Fundstelle (Datei und Seite), wo Sie im Original nachsehen. Maßgeblich bleiben immer die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen der Vergabestelle. Ergebnisse von KI-Hilfen sind als KI-Ergebnis gekennzeichnet, in Dateien zusätzlich maschinenlesbar. Lassen Sie diese Kennzeichnung möglichst unverändert, wenn Sie Texte weitergeben. Veröffentlichen Sie mit KI erzeugte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen Sie das selbst offenlegen.
Mit dem Klick geht der dafür nötige Text (zum Beispiel die Ausschreibung, Ihre Unterlagen oder Angaben aus Ihrem Profil) an unseren KI-Anbieter. Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Passwort und der Name in Ihrem Konto gehen nie mit. Stehen im Text Namen oder Kontaktangaben anderer Personen, gehen auch diese mit. Nutzen Sie KI-Hilfen deshalb nicht für Dokumente mit besonders sensiblen Angaben, etwa Gesundheitsdaten oder Führungszeugnissen. Jede KI-Hilfe verbraucht Punkte von Ihrem KI-Guthaben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Tragen Sie beim Nachweis „Gültig bis“ ein. Wir weisen Sie vor Ablauf darauf hin – unter Benachrichtigungen und per E-Mail, wenn eingeschaltet. Wie viele Tage vorher, stellen Sie dort ein.
Hochgeladene Dokumente werden auf unserem eigenen Server in Deutschland auf Schadsoftware geprüft und verschlüsselt gespeichert, getrennt von den Daten anderer Kunden. Sie werden nur ausgelesen, wenn Sie das anstoßen. Löschen Sie ein Dokument, entfernen wir Datei und Angaben sofort. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Sehen Sie im Spam-Ordner nach und prüfen Sie die Adresse. Über „Bestätigungs-E-Mail nicht erhalten?“ bei der Anmeldung fordern Sie eine neue an.
Wählen Sie bei der Anmeldung „Passwort vergessen?“. Sie erhalten einen Link, mit dem Sie ein neues Passwort festlegen.
In den Einstellungen unter Team. Die eingeladene Person erhält einen Link per E-Mail, der sieben Tage gilt. Die Testphase dauert 14 Tage; die Preise sehen Sie unter Einstellungen, Abo.
In den Einstellungen unter „Konto löschen“. Die Löschung wird in der Regel sieben Tage vorgemerkt (einstellbar); in dieser Zeit können Sie sie abbrechen. Ihre Daten können Sie vorher exportieren.