Wird geladen …
Wird geladen …
VergabeChecker · Nutzungsbedingungen
Fassung vom 13. Oktober 2026 · gedruckt am · vergabechecker.de/nutzungsbedingungen
Vitalij Nagel, VergabeChecker, Am Flughafen 13, 12529 Schönefeld
Nutzungsbedingungen · Fassung vom 13. Oktober 2026
Fassung vom 13. Oktober 2026.
(1) Anbieter ist Vitalij Nagel, VergabeChecker, Am Flughafen 13, 12529 Schönefeld, E-Mail: kontakt@vergabechecker.de.
(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von VergabeChecker über die Webseite und die App („Dienst“), in der Testphase und im Abo. Der Kunde sorgt dafür, dass die Personen, denen er Zugang gibt, sie einhalten.
(3) VergabeChecker richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen, auch kein Abo. Wir dürfen einen Nachweis verlangen und Unternehmenskonten ohne Nachweis sperren.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(1) VergabeChecker sammelt öffentlich bekannt gemachte Ausschreibungen von öffentlichen Vergabeplattformen und offenen Datenquellen und zeigt anhand des Unternehmens- und der Suchprofile des Kunden, welche davon zu ihm passen („Passgenauigkeit“). Im Abo sehen angemeldete Nutzer die Quelle und den Link zur Bekanntmachung bei der Ausschreibung selbst sowie die Liste der Quellen. In der Testphase gilt § 10 Abs. 3.
(2) Dazu gehören insbesondere: Merkliste und Rückmeldungen zu Ausschreibungen, eine Hilfe zur Entscheidung über eine Teilnahme („Teilnahme-Check“), Aufgaben und Fristen, das Hinterlegen von Unternehmensdokumenten mit Ablaufhinweisen, Benachrichtigungen per E-Mail (Zusammenfassung je Suchprofil täglich; jede Person erhält sie erst, nachdem sie das selbst bestätigt hat, und kann sie für sich abbestellen), Excel-Exporte von Ausschreibungslisten im Abo und ein Export aller Daten des Unternehmenskontos. Die Benachrichtigungen enthalten nur Inhalte aus dem Unternehmenskonto.
(3) Einige Funktionen nutzen künstliche Intelligenz („KI-Hilfen“), etwa das Herauslesen von Anforderungen aus Vergabeunterlagen oder von Angaben aus Unternehmensdokumenten. KI-Hilfen laufen nur, wenn ein Nutzer sie ausdrücklich anstößt. Jede KI-Hilfe verbraucht Punkte aus einem KI-Guthaben je Zugang (§ 10 Abs. 3 Nr. 6 und § 10a Abs. 2). Den Anbieter der KI nennt Anlage 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Ergebnisse der KI-Hilfen kennzeichnen wir in der Anwendung als KI-Ergebnis und zusätzlich maschinenlesbar. Der Kunde lässt diese Kennzeichnung in Dateien möglichst unverändert, wenn er sie weitergibt. Veröffentlicht der Kunde mit KI erzeugte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ist er für die Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung selbst verantwortlich. Die Hilfe-Seite erklärt, was die KI-Hilfen können und wo ihre Grenzen liegen.
(4) Der Kunde darf den Dienst während der Vertragslaufzeit für eigene Zwecke nutzen. Ergebnisse wie Angebotsentwürfe darf er frei verwenden; er prüft sie vorher (§ 3).
(1) Passgenauigkeit, Teilnahme-Check und Ergebnisse der KI-Hilfen sind Empfehlungen. Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder vergaberechtliche Beratung und keine eigene Prüfung. Ob und wie sich der Kunde an einem Vergabeverfahren beteiligt, entscheidet allein der Kunde.
(2) Fehlt eine Angabe oder konnten wir sie nicht sicher auslesen, wertet der Teilnahme-Check die Anforderung als offen oder nicht erfüllt, nie als erfüllt. Ergebnisse von KI-Hilfen können fehlerhaft sein und sind vor ihrer Verwendung zu prüfen.
(3) Ausschreibungsdaten stammen aus Quellen Dritter. Wir schulden ihre sorgfältige Übernahme und Anzeige, nicht ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Maßgeblich sind allein die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen der Vergabestelle; Fristen prüft der Kunde vor seiner Entscheidung dort.
(1) So kommt der Vertrag zustande: Die registrierende Person füllt das Formular aus, kann ihre Eingaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren und klickt auf „Konto erstellen“. Damit gibt sie im Namen des Kunden ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags zu diesen Bedingungen einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung ab. Wir nehmen das Angebot an, indem wir das Unternehmenskonto freischalten, nachdem die E-Mail-Adresse über den Link in unserer E-Mail bestätigt wurde. Den Eingang der Registrierung bestätigen wir mit dieser E-Mail. Mit der Freischaltung beginnt die kostenlose Testphase (§ 10).
(2) Das Abo bestellt der Inhaber-Zugang in den Kontoeinstellungen. Dort wählt er die Zahlweise und sieht vor der Bestellung den Preis je Abrechnungszeitraum, die Zahl der enthaltenen Zugänge, die Laufzeit und die Kündigungsfrist. Er gibt die Rechnungsangaben ein und wird zur Bezahlung an unseren Zahlungsdienstleister Stripe weitergeleitet. Dort kann er seine Eingaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren. Mit dem Klick auf die Schaltfläche zum zahlungspflichtigen Abschluss gibt er im Namen des Kunden ein Angebot auf Abschluss des Abos ab. Wir nehmen es an, indem wir das Abo im Unternehmenskonto freischalten; den Abschluss bestätigen wir per E-Mail. Mit der Bestellung bestätigt der Inhaber-Zugang erneut, dass der Kunde zum Kundenkreis nach § 1 Abs. 3 gehört.
(3) Die registrierende und die bestellende Person versichern, dass sie berechtigt sind, den Kunden zu vertreten, und dass der Kunde zum Kundenkreis nach § 1 Abs. 3 gehört.
(4) Die Angaben bei der Registrierung, im Unternehmensprofil und in den Rechnungsangaben müssen zutreffen. Ändern sie sich, passt der Kunde sie an.
(5) Inhaber und Administratoren können weitere Personen in das Unternehmenskonto einladen und ihnen Rollen geben (Inhaber, Administrator, Mitglied). Der Kunde entscheidet, wer Zugang erhält. Kostet ein weiterer Zugang im Abo mehr, gilt § 10a Abs. 3. Bevor er jemanden einlädt, informiert er die Person darüber, dass ihr Name, ihre E-Mail-Adresse und ihre Rolle im Team sichtbar sind und dass ihr Name an Einträgen steht, die sie bearbeitet – auch noch bis zu 12 Monate nach ihrem Ausscheiden (Inhaber und Administratoren können den Namen vorher sofort entfernen) als „ehemaliges Mitglied“. Hat der Kunde einen Betriebs- oder Personalrat, klärt er dessen Beteiligung, bevor er die Teamfunktionen nutzt.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Jede Fassung dieser Bedingungen bleibt unter vergabechecker.de/nutzungsbedingungen/ und dem Datum der Fassung abrufbar, diese Fassung unter vergabechecker.de/nutzungsbedingungen/2026-10-13, und lässt sich speichern und drucken (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB). Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen Link auf die bei Vertragsschluss geltende Fassung.
(1) Jeder Zugang ist persönlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten, nicht weiterzugeben – auch nicht an Beschäftigte oder Berater des Kunden – und nicht für andere Dienste zu verwenden. Ein Zugang darf nicht von mehreren Personen genutzt werden.
(2) Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, ändert der Kunde das Passwort unverzüglich und informiert uns. Eine Passwortänderung meldet alle anderen Geräte ab.
(3) Wir dürfen einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Wir informieren den Kunden darüber, soweit das den Schutz nicht vereitelt, und stellen ihm auf Anfrage einen Export seiner Daten bereit.
Der Kunde darf VergabeChecker nur für eigene geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren nutzen. Unzulässig ist insbesondere:
(1) Alle Rechte an den Inhalten, die der Kunde einstellt – Unternehmensprofil, Suchprofile, Unternehmensdokumente, Aufgaben, Rückmeldungen –, bleiben beim Kunden. Er räumt uns nur die Rechte ein, die wir brauchen, um den Dienst zu erbringen: speichern, sichern, auf Schadsoftware prüfen, anzeigen und – auf Anstoß eines Nutzers – mit KI-Hilfen auswerten.
(2) Der Kunde lädt nur Dokumente hoch, die er für Ausschreibungen tatsächlich braucht und zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Personenbezogene Daten in seinen Inhalten verarbeiten wir in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 13).
(3) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er Inhalte schuldhaft ohne Berechtigung eingestellt hat.
(4) Rückmeldungen zu Ausschreibungen – Merken, „Passend“, „Nicht passend“ samt Grund – dürfen wir zusätzlich zusammengefasst und ohne Bezug zum Kunden auswerten, um die Passgenauigkeit für alle Kunden zu verbessern. Eine solche Auswertung über mehrere Kunden hinweg findet derzeit nicht statt. Vorher entfernen wir alles, was auf den Kunden oder eine Person schließen lässt. Andere Kunden sehen weder die Rückmeldungen noch Inhalte des Kunden. (Für diesen Zweck sind wir eigener Verantwortlicher, siehe § 1 Abs. 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.)
Wir behandeln die Inhalte und alle nicht öffentlichen Informationen des Kunden – etwa Angebotsentwürfe, Umsätze und Referenzen – vertraulich, nutzen sie nur für den Dienst und geben sie nur an die Dienstleister nach Anlage 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung weiter, soweit die jeweilige Funktion es erfordert. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 StGB (etwa eine Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei), wirken wir als sonstige mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB mit. Wir wissen, dass wir uns nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar machen, wenn wir dabei bekannt gewordene fremde Geheimnisse unbefugt offenbaren, und verpflichten uns hiermit zur Verschwiegenheit. Wir nehmen von solchen Geheimnissen nur Kenntnis, soweit der Dienst es erfordert, und verpflichten Personen, die wir einsetzen, vorher in Textform ebenso.
(1) Wir bemühen uns um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Wartungen führen wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigen planbare Wartungen, die den Dienst spürbar einschränken, vorher im Dienst oder per E-Mail an.
Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nicht zu, soweit nichts anderes vereinbart ist. In der kostenlosen Testphase schulden wir keine bestimmte Verfügbarkeit. Ist der Dienst in einem bezahlten Abrechnungszeitraum insgesamt mehr als 24 Stunden nicht nutzbar und liegt das nicht an einer angekündigten Wartung oder an Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs, erstatten wir auf Anfrage das Entgelt anteilig für die Ausfallzeit. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt, soweit § 12 nichts anderes bestimmt.
(2) Wir dürfen den Dienst aus triftigem Grund ändern, insbesondere wegen neuer gesetzlicher Anforderungen, aus Gründen der Sicherheit, wegen technischer Weiterentwicklung oder wenn eine Datenquelle wegfällt, soweit das für den Kunden zumutbar ist. Die Suche mit Passgenauigkeit, die Unternehmensdokumente und der Export bleiben erhalten. Fallen wesentliche Funktionen weg, teilen wir das mindestens vier Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach dieser Kündigung erstatten wir anteilig.
(1) Die Testphase dauert 14 Tage ab der Freischaltung des Unternehmenskontos (§ 4 Abs. 1) und ist kostenlos. Sie steht jedem Kunden einmal zu.
(2) In der Testphase kann der Kunde alle Funktionen des Dienstes nutzen, mit den Einschränkungen nach Abs. 3.
(3) In der Testphase gilt:
(4) Rechtzeitig vor dem Ende der Testphase informieren wir den Inhaber-Zugang einmal per E-Mail über das Datum des Endes, die Folgen nach § 11a, den Export und den Weg zum Abo (§ 16 Abs. 3).
(5) Bestellt der Kunde während der Testphase ein Abo, entfallen die Einschränkungen nach Abs. 3 mit der Bestellung. Der erste bezahlte Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Ende der Testphase; bestellt der Kunde in den letzten zwei Tagen der Testphase, beginnt er mit der Bestellung.
(6) Ein kostenloses Unternehmenskonto wird nie ohne ausdrückliche Bestellung des Kunden kostenpflichtig. Die Testphase geht nicht automatisch in ein Abo über.
(1) Nach der Testphase kann der Kunde den Dienst nur mit einem Abo weiter nutzen. Das Abo umfasst ein Unternehmenskonto mit der Zahl an Zugängen, die die Preisseite als enthalten nennt; weitere Zugänge kosten einen Aufpreis je Zugang. Die Preise für das Abo und für weitere Zugänge stehen auf der Preisseite und werden vor der Bestellung angezeigt. Es gilt der Preis, der bei der Bestellung angezeigt wurde.
(2) Im Abo erhält jeder Zugang ein KI-Guthaben von 200 Punkten je Kalendermonat. Nicht verbrauchte Punkte verfallen am Monatsende. Wie viele Punkte eine KI-Hilfe kostet, zeigt der Dienst vor dem Aufruf an. Ist das Guthaben verbraucht, laufen KI-Hilfen bis zum nächsten Monat nicht; die übrigen Funktionen bleiben nutzbar.
(3) Lädt ein Inhaber oder Administrator im laufenden Abo eine weitere Person ein und erhöht sich dadurch der Preis, zeigt der Dienst vor dem Senden der Einladung den neuen Gesamtpreis je Abrechnungszeitraum an. Die Einladung wird erst gesendet, wenn die einladende Person diesen Preis im Namen des Kunden bestätigt. Wir speichern, wer wann welchen Preis bestätigt hat. Der höhere Preis gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Entfernt der Kunde einen Zugang, sinkt der Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; für den laufenden Abrechnungszeitraum gibt es keine anteilige Erstattung.
(4) Der Kunde wählt bei der Bestellung, ob er monatlich oder jährlich zahlt. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Kartennummern und Kontodaten gibt der Kunde direkt bei Stripe ein; wir erhalten sie nicht.
(5) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für jeden Abrechnungszeitraum erhält der Kunde eine Rechnung in elektronischer Form. Der Inhaber-Zugang kann die Rechnungen in den Kontoeinstellungen abrufen. Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung einverstanden.
(6) Kann ein fälliges Entgelt nicht eingezogen werden, versucht Stripe den Einzug erneut, und wir informieren den Inhaber-Zugang. Ist das Entgelt 14 Tage nach dieser Information noch nicht eingegangen, dürfen wir den Zugang auf den Lesezugang nach § 11a Abs. 1 beschränken, bis die Zahlung eingegangen ist. Unser Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 11 Abs. 5) bleibt unberührt.
(7) Wir können die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sich unsere Kosten für den Dienst nachweislich erhöht haben – etwa für Rechenzentrum, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand oder KI-Dienste – oder wenn wir den Leistungsumfang des Abos erweitern. Sie steht in einem angemessenen Verhältnis zu den gestiegenen Kosten oder zur erweiterten Leistung und erfolgt höchstens einmal in zwölf Monaten. Eine Änderung teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an den Inhaber-Zugang mit und nennen darin den Anlass. Sie gilt ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt; beim Jahresabo also frühestens ab der nächsten Verlängerung. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde das Abo zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Darauf weisen wir in der Mitteilung hin.
(8) Kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Abos gibt es nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder einer Bestellung, bei der Preis und Laufzeit vorher angezeigt werden.
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Für das Abo gelten die Laufzeiten nach Abs. 2 und 3.
(2) Monatsabo: Das Abo läuft jeweils einen Monat und verlängert sich danach um einen weiteren Monat. Der Kunde kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
(3) Jahresabo: Das Abo läuft ein Jahr ab Beginn des ersten bezahlten Abrechnungszeitraums. Es verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Kunde es nicht bis zum Ende der Laufzeit kündigt. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
(4) Kündigen kann der Kunde
(5) Wir können mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen, ein Abo jedoch frühestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Hinweis gegen § 6 verstößt oder mit einem fälligen Entgelt trotz Erinnerung mehr als 30 Tage im Rückstand ist.
(1) Endet die Testphase, ohne dass der Kunde ein Abo bestellt hat, oder endet ein Abo, ohne dass es fortgesetzt wird, bleibt das Unternehmenskonto 30 Tage lang nur lesbar: Aufgaben, Einträge der Merkliste, Unternehmensdokumente und Unternehmensprofil können angesehen, aber nicht geändert werden. Neue Treffer, Ausschreibungen, Änderungen, Excel-Exporte und KI-Hilfen gibt es in dieser Zeit nicht. Der Kunde kann in dieser Zeit jederzeit ein Abo bestellen; dann ist der Dienst wieder vollständig nutzbar.
(2) Bis zum Vertragsende können Inhaber und Administratoren einen vollständigen Export der Daten des Unternehmenskontos herunterladen, auch während der Zeit nach Abs. 1. Kündigen wir, bleibt der Export bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich; ist er etwa wegen einer Sperre nicht möglich, stellen wir ihn auf Anfrage bereit.
(3) Bestellt der Kunde innerhalb der 30 Tage nach Abs. 1 kein Abo, endet der Nutzungsvertrag mit Ablauf dieser 30 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vor der Löschung weisen wir den Inhaber-Zugang einmal per E-Mail darauf hin.
(4) Nach Vertragsende löschen wir die Daten aus dem Dienst; aus unseren Datensicherungen verschwinden sie spätestens nach weiteren 30 Tagen. Bei unseren Dienstleistern gelten deren Fristen nach Anlage 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Rechnungen und andere Unterlagen, die wir gesetzlich aufbewahren müssen, bewahren wir für die gesetzliche Frist auf; die Datenschutzerklärung nennt die Fristen.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen – eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dann ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Einfach gesagt: Bei einem kleinen Versehen haften wir nur, wenn es eine unserer Hauptpflichten betrifft, und dann nur für typische, vorhersehbare Schäden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt. Eine Haftung ohne Verschulden für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Gegenüber betroffenen Personen haften wir nach Art. 82 DSGVO; diese Bedingungen schränken das nicht ein. Zwischen dem Kunden und uns gelten, auch für den Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO, die Absätze 1 bis 3.
(5) Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der Personen, die wir zur Erfüllung einsetzen.
(1) Wie wir personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeiten – etwa Zugangsdaten der Nutzer, Rechnungsangaben und den Stand des Abos –, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(2) Personenbezogene Daten in den Inhalten, die Nutzer in VergabeChecker eingeben oder hochladen, verarbeiten wir im Auftrag des Kunden. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und kommt mit ihm zustande (Art. 28 Abs. 9 DSGVO: elektronisches Format).
(3) Zu den Inhalten nach Abs. 2 gehören auch Einladungen ins Team, die Angabe, wer im Team einen Eintrag bearbeitet hat, einschließlich der Kennzeichnung ehemaliger Mitglieder, und Anfragen zu Datenschutzrechten, die Nutzer im Dienst an ihr Unternehmen richten. Für Nutzerkonten und die Anmeldung bleiben wir nach Abs. 1 selbst verantwortlich.
(4) Für die Bezahlung erhält Stripe die dafür nötigen Daten. Stripe verarbeitet sie als eigener Verantwortlicher; Stripe ist kein Dienstleister im Sinne des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(1) Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an den Inhaber-Zugang mit.
(2) Änderungen werden erst wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt, etwa durch Bestätigen bei der nächsten Anmeldung. Die Zustimmung erklärt der Inhaber-Zugang. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können den Vertrag dann nach § 11 kündigen, wir ein Abo frühestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstatten wir anteilig.
(3) Für die Liste der Dienstleister gilt § 6 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, für Preise § 10a Abs. 7.
Wir dürfen den Vertrag samt Vertrag zur Auftragsverarbeitung auf eine Gesellschaft übertragen, die wir gründen oder beherrschen. Wir teilen das mindestens vier Wochen vorher mit; der Kunde kann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Bereits bezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht eine Aktion im Dienst vorgesehen ist.
(3) Wir schicken dem Kunden per E-Mail Mitteilungen, die den Vertrag betreffen, etwa zu Änderungen dieser Bedingungen oder der Preise, zum Abo, zu Zahlungen und zur Sicherheit. Dazu gehört auch die einmalige Information vor dem Ende der Testphase (§ 10 Abs. 4). Dieser Information kann der Kunde jederzeit widersprechen, etwa per E-Mail an kontakt@vergabechecker.de, ohne dass dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Werbung per E-Mail schicken wir nur, wenn die jeweilige Person vorher gesondert und ausdrücklich eingewilligt hat.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.