EU-Schwellenwerte 2026: Was sie für kleine Unternehmen bedeuten
Ob ein Auftrag EU-weit oder nur national ausgeschrieben wird, entscheidet sein geschätzter Wert. Die Grenze dafür sind die EU-Schwellenwerte. Sie wurden zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt und gelten für zwei Jahre. Diese Seite nennt die Werte und erklärt, was sich für Bieter oberhalb und unterhalb ändert.
Was der Schwellenwert bedeutet
Der EU-Schwellenwert ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer, ab dem ein Auftrag nach dem EU-Vergaberecht und den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vergeben werden muss. Die EU-Kommission setzt die Werte alle zwei Jahre neu fest; in Deutschland gelten sie unmittelbar, weil das Gesetz auf die EU-Richtlinien verweist.
Die Werte seit 1. Januar 2026
Die Schwellenwerte für die Jahre 2026 und 2027 lauten (netto, ohne Umsatzsteuer):
- Bauaufträge: 5.404.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 216.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster und oberer Bundesbehörden: 140.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern (etwa Energie, Wasser, Verkehr): 432.000 Euro.
- Konzessionen: 5.404.000 Euro.
Gegenüber 2024 und 2025 sind die Werte leicht gesunken. Grundlage sind die delegierten Verordnungen der EU-Kommission vom Oktober 2025; die Fundstellen stehen unter Quellen.
Oberhalb der Schwellenwerte: EU-weite Vergabe
Ab dem Schwellenwert gelten die VgV für Liefer- und Dienstleistungen und der EU-Abschnitt der VOB/A für Bauleistungen. Die Bekanntmachung erscheint EU-weit, die Fristen sind länger, und Unternehmen aus allen EU-Staaten dürfen anbieten. Für Bieter heißt das:
- Die Eignung können Sie zunächst mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen; Bescheinigungen folgen auf Verlangen.
- Unterlegene Bieter werden vor dem Vertragsschluss informiert und können die Vergabe bei der Vergabekammer nachprüfen lassen; vorher müssen sie Verstöße in der Regel rügen.
- Verfahren und Unterlagen sind formaler und umfangreicher; die Vorbereitung braucht mehr Zeit.
Unterhalb der Schwellenwerte: nationale Vergabe
Unterhalb der Schwellenwerte gelten die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen und der erste Abschnitt der VOB/A für Bauleistungen, jeweils so, wie Bund und Länder sie eingeführt haben. Hier liegen die meisten Aufträge. Die Verfahren sind einfacher, die Fristen kürzer, und oft fordert die Vergabestelle nur wenige Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.
Bis zu bestimmten Wertgrenzen dürfen Vergabestellen ohne förmliches Verfahren beauftragen (Direktauftrag) oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Diese Wertgrenzen legen Bund und Länder jeweils selbst fest; sie unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich häufig. Prüfen Sie die Angaben Ihres Landes und der jeweiligen Vergabestelle, statt sich auf eine allgemeine Zahl zu verlassen.
Wie der Auftragswert geschätzt wird
Maßgeblich ist der von der Vergabestelle geschätzte Gesamtwert der Leistung ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen. Ist ein Auftrag in Lose aufgeteilt, zählt der Wert aller Lose zusammen. Eine Aufteilung, nur um unter den Schwellenwert zu kommen, ist nicht zulässig. Für Sie als Bieter bedeutet das: Auch ein kleines Los kann Teil einer EU-weiten Vergabe sein, mit den entsprechenden Regeln.
Was das für kleine Unternehmen heißt
Unterhalb der Schwellenwerte ist der Einstieg oft leichter: weniger Formalien, kürzere Wege, regionale Auftraggeber. Dafür werden diese Aufträge nicht immer breit veröffentlicht; es lohnt sich, bei Vergabestellen in Ihrer Region bekannt zu sein und eine Präqualifikation zu prüfen.
Oberhalb der Schwellenwerte sind die Aufträge größer und der Wettbewerb breiter, aber das Verfahren ist transparenter und die Aufteilung in Lose ist der Regelfall. Mit Suchprofil und Passgenauigkeit zeigt VergabeChecker Ihnen beide Arten von Ausschreibungen in einer Übersicht, einschließlich des Auftragswerts, soweit die Bekanntmachung ihn nennt.
Häufige Fragen
- Gelten die Schwellenwerte brutto oder netto?
- Netto. Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer.
- Wie lange gelten die Werte von 2026?
- Für die Jahre 2026 und 2027. Die EU-Kommission setzt die Schwellenwerte alle zwei Jahre neu fest, das nächste Mal zum 1. Januar 2028.
- Welche Wertgrenze gilt für Direktaufträge?
- Das legen Bund und Länder jeweils selbst fest, und die Werte ändern sich häufig. Verlässlich ist nur die aktuelle Regelung Ihres Landes oder der jeweiligen Vergabestelle.
Quellen
- § 106 GWB: Vergaben oberhalb der Schwellenwerte (gesetze-im-internet.de)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025: Schwellenwerte 2026–2027 für öffentliche Aufträge (EUR-Lex)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150: Schwellenwerte 2026–2027 für Sektorenauftraggeber (EUR-Lex)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151: Schwellenwerte 2026–2027 für Konzessionen (EUR-Lex)
- § 3 VgV: Schätzung des Auftragswerts (gesetze-im-internet.de)
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Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen der Vergabestelle.
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